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Handwerk DirectHandwerk Direct

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Testphase, Miete, Kauf, Lizenz und Wartung. Entwurf, Stand 1. November 2026, wird vor dem ersten Vertrag geprüft. Handwerk Direct richtet sich nur an Unternehmer.

Entwurf, Stand 25. Oktober 2026. Dieser Text wird vor dem ersten Vertragsschluss rechtlich geprüft.

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen DIH ProPhysio · Handwerk Direct (im Folgenden „wir“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB über die Software Handwerk Direct, die Testphase, die Miete, den Kauf, die Einrichtung und die Wartung. Verbraucher sind nicht Zielgruppe; ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Was wir liefern

Handwerk Direct ist eine Software für Handwerksbetriebe mit der KI-Assistentin Lina: Telefon, WhatsApp, Termine, Aufträge, Bautagebuch, Team und Leistungskatalog. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf handwerk.direct zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Nach der Testphase wird die Software auf einem Server installiert, den der Kunde selbst bei einem Hosting-Anbieter bestellt und der auf seinen Namen läuft. Telefonie, WhatsApp und KI-Dienste laufen über eigene Konten des Kunden bei den jeweiligen Anbietern. Wir richten das zusammen mit dem Kunden ein.

Nicht Teil unserer Leistung sind die Verträge des Kunden mit Hosting-, Telefon-, Messenger- und KI-Anbietern sowie deren Entgelte.

3. Testphase

Die Testphase dauert 60 Tage, ist kostenlos und läuft auf unserer Plattform. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit. Wir können die Testphase bei Missbrauch beenden. Während der Testphase gelten für die Nutzung der KI-Dienste von uns gesetzte Kontingente.

Nach Ablauf kann der Kunde die Software mieten oder kaufen und seine Daten per Umzug auf seinen eigenen Server mitnehmen. Ein Mietvertrag beginnt nicht von selbst: Er kommt erst zustande, wenn der Kunde nach Ablauf der Testphase die Miete ausdrücklich bestellt und eine Zahlungsart hinterlegt. Tut er das nicht, stellen wir seine Daten auf Wunsch als Export bereit und löschen sie 30 Tage nach Ablauf von der Plattform.

4. Miete

Mit der Miete erhält der Kunde für die Dauer des Mietvertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für seinen Betrieb (bei Filialen: je Betrieb ein eigener Mietvertrag) mit der Zahl an Personen seiner Stufe zu nutzen. Die Miete enthält alle Funktionen, Updates, neue Funktionen, den Support, die Einrichtung mit dem Kunden und den Umzug auf dessen Server.

Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird monatlich im Voraus berechnet. Er hat keine Mindestlaufzeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden, in Textform oder in der Software. Mit dem Monatsende endet das Nutzungsrecht; die Software nimmt danach keine Anrufe und Nachrichten mehr an.

Wächst der Betrieb über die gemietete Stufe hinaus, gilt ab dem folgenden Monat die nächste Stufe. Auf Wunsch kann der Kunde jederzeit vom Mietvertrag in einen Kauf wechseln; die in den letzten zwölf Monaten gezahlten Mieten werden auf den Kaufpreis angerechnet.

Bei Ende des Mietvertrags stellen wir dem Kunden seine Daten in einem gängigen Format als Export bereit. Der Server, die Rufnummer und die Konten des Kunden bei Dritten bleiben in seiner Hand; die installierte Software darf nach Vertragsende nicht weiter genutzt werden.

Bei Zahlungsverzug können wir nach Mahnung und Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen die Nutzung aussetzen; die Daten des Kunden bleiben auf seinem Server.

5. Kauf und Lizenz

Mit dem Kauf erhält der Kunde das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für seinen Betrieb (bei Filialen: für die gekaufte Zahl an Betrieben) mit der gekauften Zahl an Personen zu nutzen. Der Quellcode liegt auf dem Server des Kunden; eine Weitergabe, Vervielfältigung für Dritte oder der Weiterverkauf der Software sind nicht gestattet.

Der Kaufpreis enthält die Einrichtung und das erste Jahr Wartung. Wächst der Betrieb über die gekaufte Stufe hinaus, wird die Differenz zur nächsten Stufe fällig.

6. Wartung und Updates (nur beim Kauf)

Beim Kauf ist das erste Jahr Wartung enthalten; danach beträgt sie 15 Prozent des Kaufpreises im Jahr. Die Wartung umfasst Updates und neue Funktionen der Software, Sicherheitsaktualisierungen und den Support. Sie wird jährlich im Voraus berechnet und verlängert sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Ohne Wartung läuft die Software weiter, erhält aber keine Updates mehr. Updates können technische Voraussetzungen des Servers ändern; wir kündigen das rechtzeitig an.

Zugriff auf den Server des Kunden haben wir nur, wenn der Kunde die Fernwartung in der Software einschaltet. Jede Anmeldung wird dem Kunden angezeigt.

7. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto. Die Miete wird monatlich im Voraus über unseren Zahlungsdienstleister Paddle (Paddle.com Market Ltd., London) abgerechnet, der als Wiederverkäufer (Merchant of Record) auftritt, die Rechnung stellt und die Umsatzsteuer abführt; für den Zahlungsvorgang gelten ergänzend dessen Bedingungen. Der Kaufpreis wird per Rechnung zur Überweisung oder ebenfalls über Paddle gezahlt.

Bei Zahlungsverzug der Wartung können wir nach Mahnung den Update-Kanal aussetzen; die Software bleibt nutzbar.

8. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und sorgt für Sicherungen seines Servers, soweit sie nicht von der Software erstellt werden.
  • Der Kunde informiert Anrufer und Chat-Kunden über den Einsatz der KI-Assistentin, soweit das Gesetz es verlangt; die Software enthält dafür Ansagen und Texte.
  • Der Kunde prüft Ergebnisse der KI-Assistentin (Termine, Anfragen, Zusammenfassungen) vor rechtlich oder wirtschaftlich relevanten Entscheidungen.
  • Der Kunde nutzt die Software nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht für unerlaubte Werbeanrufe.

9. KI-Assistentin

Lina arbeitet mit Sprachmodellen Dritter. Ihre Antworten können unvollständig oder falsch sein; sie geben keine verbindlichen Zusagen des Kunden ab und ersetzen keine fachliche Prüfung. Die Verfügbarkeit der KI-Dienste richtet sich nach den Anbietern, mit denen der Kunde Verträge hat.

10. Gewährleistung und Haftung

Die Software entspricht bei Übergabe der Produktbeschreibung. Mängel beheben wir innerhalb angemessener Frist durch Update. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Übergabe.

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Inhalte, die die KI-Assistentin erzeugt.

11. Datenschutz

Während der Testphase und bei eingeschalteter Fernwartung verarbeiten wir personenbezogene Daten des Kunden in dessen Auftrag. Dafür schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den wir dem Kunden zur Verfügung stellen. Nach dem Umzug auf den eigenen Server ist der Kunde allein Verantwortlicher; wir haben ohne Fernwartung keinen Zugriff.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Stuttgart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 25. Oktober 2026.

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